Alhambra de Granada

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1- Welche Unterlagen benötige ich, um das Denkmal zu betreten?

Sie müssen Ihren Personalausweis (DNI) oder Reisepass im Original mitbringen.

2- Kann ich meine Eintrittskarten in digitaler Form mitbringen?

Ja, das ist kein Problem. Sie können sie in jedem digitalen Format mitbringen, solange der QR-Code lesbar ist.

3- Brauchen Kinder eine Eintrittskarte?

Jeder braucht eine Eintrittskarte, unabhängig vom Alter. Ohne Eintrittskarte können sie das Denkmal nicht betreten.

4- Kann ich meine Eintrittskarten ändern oder stornieren?

Sobald der Buchungsantrag gestellt wurde, wie auf der Website veröffentlicht und in mehreren Schritten während des Kaufvorgangs ausdrücklich akzeptiert wurde, einschließlich des letzten Schrittes, in dem die Annahme der Stornierungsbedingungen markiert wird, ist es nicht mehr möglich, den Namen, das Datum oder die Uhrzeit zu ändern oder die Eintrittskarten zu stornieren, so dass kein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Es gibt keine möglichen Ausnahmen oder Gründe (COVID, Krankheit, arbeitsbedingte Gründe, Stornierung der Reise, etc…), wie in den öffentlichen Vorschriften des Denkmals im Beschluss vom 16. Januar 2020 des Patronato de la Alhambra y Generalife veröffentlicht, mit dem die Veröffentlichung der Vorschriften für Besichtigungen, Kommerzialisierung und andere öffentliche Nutzungen des Monumentalkomplexes der Alhambra und des Generalife und der dazugehörigen Anlagen vereinbart wird. Darin heißt es: “Die gekauften Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet, außer in den folgenden Fällen”:

-Wenn die Besichtigung aus Gründen, die dem PAG (Patronato de la Alhambra y el Generalife) zuzuschreiben sind, nicht durchgeführt werden kann.

-Wenn einer der Fälle eintritt, die in Artikel 35 des Dekrets 40/2017 vom 7. März festgelegt sind, das die Organisation und den Betrieb der Allgemeinen Schatzkammer der Junta de Andalucía und die Verwaltung der Sammlung regelt.

Die Rückerstattung erfolgt nach dem in Kapitel III des Dekrets 40/2017 vom 7. März, das die Organisation und Funktionsweise der Allgemeinen Schatzkammer der andalusischen Regionalregierung und die Verwaltung des Inkassos regelt, festgelegten Verfahren.

In keinem Fall wird die im System zur Verwaltung und zum Verkauf der Eintrittskarten festgelegte Verwaltungsgebühr zurückerstattet.

5- Kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Nein, wie im Gesetz 3/2014 vom 27. März festgelegt, das den überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze ändert, die durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November verabschiedet wurden. Wie in Artikel 103, der sich auf die Ausnahmen vom Widerrufsrecht bezieht, angegeben:

(l) Beherbergungsleistungen, die nicht zu Wohnzwecken dienen, Beförderung von Waren, Autovermietung, Verpflegung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn die Verträge ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Erfüllung vorsehen.

6- Im Falle einer Buchung, die eine geführte Besichtigung beinhaltet

Wenn Sie eine Reservierungsanfrage stellen, die eine Führung beinhaltet, erhalten Sie Ihre Tickets nicht per E-Mail. Sobald Ihre Buchung bestätigt wurde, müssen Sie sich am Tag und zur Uhrzeit Ihrer Führung (15 Minuten vor Beginn der Führung) zu unserem neuen Besucherempfangszentrum in der Paseo de la Sabica, Nr. 32, begeben. Dort erhalten Sie von unseren Mitarbeitern Ihre Eintrittskarten und können die Führung gemeinsam mit Ihrem Führer beginnen.

Denken Sie daran, dass Ihr Besuch auf die in Ihrem Ticket enthaltene Führung beschränkt ist. Wenn Sie nicht die komplette Tour gebucht haben, die auch den Zugang zu den Nasridenpalästen beinhaltet, können Sie diesen Teil nicht besuchen. Die Bedingungen und Spezifikationen werden während des Kaufvorgangs und in den Informationen über die Besichtigung, Tour oder Aktivität angegeben.

7- Im Falle einer Reservierung mit AUDIOGUIDE

Wenn Sie eine Buchung mit Audioguide vornehmen, müssen Sie das Gerät und Ihre Alhambra-Tickets bei My Top Tour Tickets Office abholen: Paseo de la Sabika Nr. 32, neben dem Hotel Guadalupe.

8- Kann man in der Alhambra essen?

Sie können nicht in den Palästen, der Alcazaba, den Gärten oder dem Generalife essen. In der Alhambra gibt es bestimmte Plätze, an denen man essen, sich ausruhen oder auf die Toilette gehen kann.

9- Ist es möglich, die Stätte mit einem Rollstuhl zu besichtigen?

Der Monumentalkomplex verfügt über eine Route für Besucher, die ihn mit dem Rollstuhl besuchen. Sie können die Route unter dem folgenden Link einsehen: (https://www.alhambra-patronato.es/wp-content/uploads/2019/07/recorrido-general-accesibilidad.pdf)

Die Alhambra bietet auch einen Rollstuhlverleih an. Die Rollstühle können am Eingangspavillon abgeholt werden, sofern sie verfügbar sind. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen und das für die Ausleihe von Rollstühlen vorgesehene Formular ausfüllen. Nach Beendigung des Besuchs müssen Sie den Rollstuhl zurückgeben.

10- Ist es möglich, die Ausstellung mit einem Kinderwagen zu besuchen?

Nein, das ist nicht möglich, da der Zugang zum Generalife und zu den Nasridenpalästen mit einem Kinderwagen streng verboten ist.

11- Wie kann ich zur Alhambra gelangen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

• Stadtbus: C30 und C32 ab Plaza Isabel La Católica.
• Zu Fuß: Vorzugsweise über die Cuesta Gomérez von der Plaza Nueva aus.
• Mit dem Auto: Über die Sierra-Straße oder die Autobahn A44.

12- Gibt es Parkplätze in der Nähe?

Wenn Sie mit dem eigenen Auto zur Alhambra kommen möchten, steht Ihnen ein vom Denkmal verwalteter Parkplatz zur Verfügung, der etwa 2,80 € pro Stunde kostet.

13- Gibt es eine Gepäckaufbewahrung in der Alhambra?

Ja, die Schließfächer befinden sich vor dem Palast Karls V. und sind gegen Vorlage des Alhambra-Tickets kostenlos.

14- An welchen Tagen ist die Alhambra geschlossen?

Am 25. Dezember und am 1. Januar ist die Alhambra ganztägig geschlossen.

15- Fällt der Besuch bei Regen aus?

Nein, die Besichtigung kann bei jeder Witterung durchgeführt werden.